Das Jahr 2011 begann gut im Europäischen Parlament, als es die EU-Richtlinie über das Recht der Patienten auf Grenzüberschreitende Medizinische Versorgung verabschiedete. Mit diesem Gesetzeswerk sollen die Hürden beseitigt werden, die bisher Patienten an Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat hinderten. Besonders wichtig ist das für Patienten mit seltenen Krankheiten, wenn vor Ort keine diagnostischen Möglichkeiten bestehen, oder wenn sie ein Expertenzentrum in einem anderen Land aufsuchen wollen.
In einem Statement äußerte John Dalli, Europäischer Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, dass die Richtlinie „... Patienten helfen wird, die eine spezialisierte Behandlung benötigen, z.B., wenn sie endlich erfahren wollen, was ihre Diagnose ist.“ Und dann sagte er, dass „... einige Krankheiten in einigen Ländern gar nicht bekannt sind, geschweige denn behandelt werden können. Kleine Länder können oft nicht die gleichen medizinischen Dienste anbieten, wie sie größeren Nationen zur Verfügung stehen.“
Patienten, die medizinische Versorgung in einem anderen Land suchen, evtl. mit stationärem Aufenthalt in einer Klinik oder hochspezialisierten, kostenaufwendigen Diensten, benötigen die Zusage der Kostenübernahme ihres nationalen Sozialverbandes oder ihrer Versicherung. „Dennoch besteht der große Fortschritt dieser Richtlinie darin, dass dieses primäre Recht nicht länger geleugnet oder auf nicht absehbare Zeit verschoben werden kann“, erklärt Flaminia Macchia, EURORDIS’ European Public Affairs Director. „Die gute Nachricht ist, dass Reisen zur Behandlung seltener Krankheiten nicht verweigert werden können, wenn sie im eigenen Land nicht möglich sind.“
Ein weiterer Fortschritt in der Richtlinie ist die Offenlegung der Regeln und der Verfahren der Kostenerstattung. In allen Mitgliedstaaten werden jetzt Informationszentren eröffnet, die den Patienten über Behandlungsarten, Behandlungszentren und die jeweilige Höhe der Rückvergütung für alle europäischen Länder Auskunft erteilen.
Die Berichterstatterin des Parlaments über die Richtlinie, die franzöische Europa-Parlamentarierin Françoise Grossetête, sagte, das Ziel dieser Richtlinie sei, Regeln und Verfahren transparent und vereinfacht festzulegen und besser über die Rechte der Patienten zu informieren.
Die Richtlinie war in den vergangenen drei Jahren intensiv diskutiert und mehrfach novelliert worden, und es wurden Bestimmungen eingebaut, die besonders für Menschen mit seltenen und komplexen Krankheiten Bedeutung haben. Der endgültige Text nimmt mehrfach auf seltene Krankheiten Bezug und verwendet dabei die EU-Definition der seltenen Krankheiten, was selbst schon eine Konsolidierung der EU-Politik für seltene Krankheiten bedeutet. In Artikel 12 der Richtlinie heißt es außerdem: „Die Kommission soll die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung Europäischer Referenz-Netzwerke der medizinischen Leinstungsanbieter und Expertenzentren unterstützen, besonders auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten“.
„Mit Freude sehen wir, dass im endgültigen Text die Konzepte der seltenen Krankheiten und der Europäischen Referenz-Netzwerke aufgenommen wurden“, sagt Flaminia Macchia. „Die Richtlinie wird deshalb Teil der wachsenden Liste von Gesetzestexten, die sich mit den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit seltenen Krankheiten befassen. Dies schafft für uns eine solide rechtliche Grundlage, um im Rahmen des Dritten EU-Gesundheitsprogramms Ausgaben auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten zu rechtfertigen.“
Zwar wird die Richtlinie allgemein begrüßt, aber einige fürchten doch, dass dadurch ein ‘Gesundheitstourismus’ mit Menschen in Gang kommen könnte, die im Ausland billigere Gesundheitsdienste suchen. Grossetête gibt zu, dass die neuen Regeln evtl. grenznah wohnende Menschen begünstigen, wenn sie in einem Nachbarland leichter und preisgünstiger Behandlung finden wollen. Dennoch „... hoffe auch ich, dass es den anderen Menschen entgegenkommt, die im eigenen Land nicht behandelt werden können“, sagt sie. Nach EU-Statistiken macht die Nachfrage nach grenzüberschreitender Gesundheitsbetreuung nur 1% der öffentlichen Gesundheitskosten aus, während die EurordisCare-Umfrage ergab, dass in 2% der Familien die Diagnostik nur im Ausland möglich ist.
„Wir haben für ein patientenorientiertes Gesetz gekämpft“, erklärt Grossetête. „Bisher gab es nur eine Verordnung über Kostenerstattung für Fälle, in denen ein Bürger der EU während einer Reise in einem anderen EU-Land eine medizinische Notfallbehandlung erhielt. Bei der jetzigen Richtlinie geht es um im voraus geplante medizinische Interventionen und um das Ziel, den Patienten die bestmögliche Betreuung, wo auch immer in Europa, zu ermöglichen.“
Das Gesetz muss noch formal vom Ministerrat bestätigt werden bevor es inkraft treten kann. Mit dieser Entscheidung wird im April gerechnet. Danach haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, ihre nationale Gesetzgebung der Europäischen Richtlinie anzupassen.
Lesen Sie den vollständigen Text der EU-Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Lesen Sie Fragen&Antworten: Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Lesen Sie das Statement von John Dalli
Lesen Sie die Presseerklärung des Europäischen Parlaments
Dieser Artikel wurde zuerst in der April 2011 -Ausgabe des EURORDIS-Newsletter veröffentlicht.
Autor: Paloma Tejada
Übersetzer: Ulrich Langenbeck
Fotos: © European Union, 2011