Feier zum 10-jährigen Jubiläum der Europäischen Verordnung über Orphan-Medikamente

Die Europäische Verordnung über Orphan-Medikamente feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum – eine Gelegenheit, über bisherige Erfahrungen und zukünftige Herausforderungen nachzudenken.
“Die Verordnung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie trug dazu bei, dass medizinische Produkte für Krankheiten auf den Markt kamen, die vorher unbehandelbar waren. Dies veränderte das Leben der Kranken und Hilfsbedürftigen und führte zu verbesserter Lebensqualität und höherer Lebenserwartung“, sagt Lesley Greene, früher Präsident von EURORDIS und jetzt Mitglied im Komitee für orphan-medizinische Produkte (COMP).
Die Verordnung hat in Europa zu Forschung angeregt und die Entwicklung und Vermarktung orphan-medizinischer Produkte gefördert. Seit ihrem Inkrafttreten wurden mehr als 1.000 Anträge auf Erteilung des Status eines Orphan-Medikaments beurteilt und die Zahl neuer Anwendungen steigt von Jahr zu Jahr. In den 10 Jahren wurden 728 Substanzen als Orphan-Medikamente gekennzeichnet und 60 erhielten die Marktzulassung. Etwa 2.5-2.6 Millionen Patienten kann hierdurch geholfen werden. Die bisherige Entwicklung lässt vermuten, dass in den nächsten 5 bis 10 Jahren jedes Jahr im Mittel 10 neue Orphan-Medikamente auf den Markt kommen werden.
Welche Produkte sind es, die gekennzeichnet werden? Die meisten Substanzen sind für die Behandlung von seltenen bösartigen Tumoren (46%), von Stoffwechselkrankheiten (10%) und kardiovaskulären und Atemwegs-Erkrankungen (9%) bestimmt.
In Hinblick auf die Prävalenz ist von Interesse, dass mehr als die Hälfte der gekennzeichneten Medikamente für Erkrankungen entwickelt wurden, die 1-3 Personen pro 10.000 betreffen. Diese Häufigkeit liegt weit unter der epidemiologisch definierten Häufigkeitsgrenze der seltenen Krankheiten (5/10.000). Diese Medikamente berücksichtigen daher in gewisser Weise die Bedürfnisse der Patienten mit sehr seltenen Krankheiten. „Man kann sagen, dass die EU-Verordnung zur Erforschung seltener und sehr seltener Krankheiten angeregt hat, was nicht nur Therapien in diesen Bereichen möglich erscheinen ließ, sondern gleichzeitig auch neues Wissen über Ursachen und eventuelle Vorbeugung und Behandlung nicht so seltener und sogar häufiger Krankheiten erzeugte“, erklärt Lesley Greene.
Die Verordnung über Orphan-Medikamente hat entscheidend Innovationen gefördert: Im Verlauf der Jahre wurden zunehmend mehr medizinische Produkte für neuartige Therapien entwickelt. Auf der Grundlage von Zellen, genetischem Material und Geweben entwickelte Produkte machen gegenwärtig 7% aller gekennzeichneten Produkte aus. Etwa ein Drittel der als Orphan-Medikamente gekennzeichneten Produkte fallen in die Kategorie innovativer Entwicklungen. „Die EU-Verordnung über Orphan-Medikamente hat ihre Rolle weit umfangreicher ausgefüllt als wir uns das vor 12 Jahren vorstellen konnten. Die Verordnung ist ein mächtiges Instrument, um Investitionen in Bereiche der Therapie zu lenken, in denen die Aussichten auf Gewinn unter normalen Marktbedingungen unzureichend wären. Dennoch reicht das noch nicht aus, um den enormen medizinischen Bedarf der Patienten mit seltenen Krankheiten zu decken. Aber wir wissen jetzt, dass auch die Koexistenz von Patientengruppen für die jeweilige Krankheit, von Patientenregistern und einem europäischen Netzwerk von Klinikern und Wissenschaftlern die Entwicklung von Therapien für seltene Krankheiten ermöglicht. Jetzt ist die Zeit, die Entwicklung von Medikamenten auch in den Forschungs-Programmen der EU und im öffentlichen Gesundheitswesen zu verankern“, gibt Yann Le Cam, EURORDIS’ Chief Executive und früherer COMP Vice Chair, zu bedenken.
Die in der Verordnung festgelegten Anreize hatten positive Auswirkungen auf die Medikamentenentwicklung und trugen dazu bei, die Zeit bis zur Marktzulassung zu verkürzen. Wissenschaftliche Beratung, bei Orphan-Medikamenten wird sie Protokoll-Assistenz genannt, gibt Entwicklern die Gelegenheit, ihren Forschungs- und Entwicklungsplan zu optimieren und Unsicherheiten bezüglich der Zulassungsverfahren zu beseitigen
Von den ökonomischen und wissenschaftlichen Anreizen der Verordnung haben auch die biotechnologische Industrie und kleine und mittelgroße Firmen profitiert, wenn es ihnen gelang, Risikokapital zu acquirieren, um ihre Produkte ‚vom Labor zum Bett‘ zu tragen. Die Verordnung verstärkt in der EU die medizinische Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und schafft gleichzeitig sehr wertvolle Arbeitsplätze.
I
n gleicher Weise genießen Sponsoren von gekennzeichneten Orphan-Medikamenten den Vorteil einer Reduktion oder Befreiung von verschiedenen Gebühren wie Protokollassistenz, Antrag auf Marktzulassung und Anwendungsbeobachtungen bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Daneben hat auch der gemeinsam an FDA und EMA zu richtende Antrag auf Orphan-Kennzeichnung die Verwaltungsarbeit verringert.
Aber es gibt immer noch Raum für Verbesserungen. Da ist z.B. der klare Bedarf nach mehr Orphan-Medikamenten für bisher noch nicht abgedeckten medizinischen Bedarf. „Sechzig Orphan-Medikamente sind für geschätzte 6.000 bis 7.000 seltene Krankheiten eindeutig zu wenig. Firmen könnten auf Bereiche mit fehlenden Therapien gelenkt werden, sodass sie ihre Forschung gezielt ausrichten“, gibt Fabrizia Bignami, Therapeutic Development Director bei EURORDIS, zu bedenken. „Es gibt auch einen riesigen Bedarf an verstärkter Grundlagenforschung über Krankheiten, für die bisher keine Behandlung in Sicht ist. Deshalb wäre es hilfreich, Daten über Off-label-Anwendungen zugelassener Orphan-Medikamente und anderer Medizin zu sammeln.“
„Jedes Jahr werden Medikamente für häufige Indikationen vom Markt genommen, weil ihr Patent abgelaufen ist oder weil sie keinen Gewinn mehr abwerfen oder weil innovative Produkte eingeführt wurden. Dennoch werden viele dieser Medikamente ohne medizinische Validierung off-label für seltene Krankheiten eingesetzt, wo sie lebensrettend wirken und die Lebensumstände der Patienten mit diesen seltenen Krankheiten entscheidend verbessern. Wir müssen Wege finden, diese Medikamente systematisch zu erfassen und ihre off-label-Anwendung zu untersuchen. Und es muss durch die Schaffung günstiger Bedingungen gesichert werden, dass die Medikamente bei positivem Ergebnis auf dem Markt verbleiben können“, erläutert Yann Le Cam. „Wir hoffen, dass die Europäische Arzneimittelagentur in der Zukunft Lücken in der Medikamentenentwicklung aufdeckt, dass sie die Gründe für fehlende Weiterntwicklung schon gekennzeichneter Orphan-Medikamente analysiert und vorschlägt, wie diese Probleme gelöst werden können.“
Eine große Herausforderung ist z.Zt. auch der Weg von der Marktzulassung eines Medikamentes bis zu seiner wirklichen Verfügbarkeit für Patienten in allen Mitgliedstaaten. Eine EURORDIS-Umfrage von 2007 über die Verfügbarkeit von Medikamenten ergab, dass die meisten Länder mit geringerer Bevölkerungszahl unter längeren Verzögerungen leiden, bis die Medikamente bei ihnen verfügbar sind und dass in einigen Ländern mit niedrigem Bruttoinlandsprodukt allgemein nur eine kleine Zahl von Medikamenten erhältlich ist.
„Als größte Aufgabe verbleibt schließlich, eine gerechte Verteilung der Medikamente zu erreichen. Oft sind bisher Kosten und nationale Gesundheitspolitik die Ursache, dass Medikamente eher aus der Kostenperspektive gesehen werden und der Aspekt des klinischen Nutzens dabei vernachlässigt wird“, sagt Lesley Greene. „Dies wiederum könnte die Industrie demotivieren, sich für eine aufwendige Entwicklung von Orphan-Medikamenten zu entscheiden. Das würde uns zu Verhältnissen zurückbringen, die wir vor 20 Jahren hatten.“
Deshalb haben EURORDIS, die Industrie und führende Wissenschaftler sich dafür eingesetzt, dass die wissenschaftliche Beurteilung des klinischen Zusatznutzens der Orphan-Medikamente zentral erfolgt, in Verbindung mit Benefit-Management-Plänen (wissenschaftliche Anwendungsbeobachtungen nach der Marktzulassung) und einer Preispolitik, die darauf zielt, Preisgestaltung und Rückerstattung in allen Mitgliedstaaten zu beschleunigen und zu harmonisieren. Gemeinsam fordern sie, dass bei der Europäischen Arzneimittelagentur baldmöglich eine Arbeitsgruppe zur Beurteilung des klinischen Zusatznutzens gegründet wird.
In den Worten von Lesley Greene: “Lösungen für seltene Krankheiten sind nicht mehr nur in unseren Köpfen, sie sind auf der Karte und marschieren voran!“
Für weitere Informationen:
Konferenz-Verlautbarung “10 years of the Orphan Regulation in Europe”, EMA, Januar 2010
Dieser Artikel wurde zuerst in der Juni 2010 -Ausgabe des EURORDIS-Newsletter veröffentlicht.
Autor: Paloma Tejada
Übersetzer: Ulrich Langenbeck
Fotos: © EURORDIS; Inserm/Benchoua, Alexandra; Inserm/Depardieu, Michel




